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Informationen für Mieter*innen

Nachhaltiges Wohnen

Als gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft sind wir daran interessiert, Wohnungen langfristig preisgünstig anzubieten und die darin enthaltene graue Energie möglichst sorgsam zu verwalten. Dazu tragen Sie als Mieter*innen mit Ihrem Verhalten während der Dauer des Mietverhältnisses wesentlich bei. Durch sachgerechten und sorgfältigen Umgang mit der Wohnungseinrichtung können teure Schäden und unnötige Renovationen vermieden werden. Um Sie bei diesem Ansinnen zu unterstützen, haben wir grundlegende Hinweise zu Ihren Sorgfaltspflichten, wie sie auch im Mietrecht verankert sind (Art. 257f OR), zusammengestellt. Diese Empfehlungen entstammen der langjährigen Erfahrung mit der Vermietung von Wohnungen und mit Schäden, die während der Mietdauer oder bei Wohnungsabnahmen festgestellt wurden. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit zum Erhalt unserer Wohnungen und einem nachhaltigen Umgang mit den Wohnungsbestandteilen.

Schadensmeldung

«Der Mieter hat auftretende Mängel oder Schäden, deren Behebung der Vermieterin obliegt, sofort der Vermieterin zu melden. Ausserdem ist der Mieter verpflichtet, mögliche und zumutbare Sofortmassnahmen zu ergreifen um Schäden einzudämmen. Der Mieter haftet gegenüber der Vermieterin im Unterlassungsfall für die daraus entstehenden Folgeschäden.» (Auszug aus den Allgemeinen Vertragsbestimmungen zum Mietvertrag, Ausgabe vom 1. April 2020)

Falls in Ihrer Wohnung oder in den Allgemeinräumen des Hauses ein Schaden entstanden oder eine Einrichtung / Gerät defekt ist, bitten wir Sie, sich zeitnah mit uns in Verbindung zu setzen, damit das Problem behoben werden kann. Falls es sich um eine Reparatur / Ersatz im Rahmen des kleinen Unterhalts handelt, werden wir Sie üblicherweise vorab darauf hinweisen, damit Sie entscheiden können, ob Sie sich selbst darum kümmern möchten oder die Arbeiten über uns laufen sollen, mit anschliessender Verrechnung der Kosten.

Falls es sich um einen Notfall ausserhalb der Arbeitszeiten handelt, finden Sie am schwarzen Brett Ihres Hauses eine Kontaktnummer des zuständigen Hauswartdienstleisters oder einer Hausbetreuer*in, welche/r Ihnen Auskunft über das weitere Vorgehen geben kann. Bei Wasserrohrbrüchen und ähnlich drastischen Notfällen dürfen Sie sich auch direkt mit einem/r Handwerker*in in Verbindung setzen, wenn dies zur Verhinderung von Folgeschäden dienlich ist. In solchen Fällen bitten wir Sie um eine zeitnahe nachträgliche Benachrichtigung, damit wir die Mangelbehebung übernehmen können und über allfällig aufgebotene Fachpersonen informiert sind.

Etwas anders gelagert, ist der Fall von Abnutzungserscheinungen an der Wohnung und damit einhergehende Erneuerungswünsche (Malerarbeiten, neuer Boden, etc.). Wir nehmen während der Mietdauer, wie dies auch im Mietrecht verankert ist, grundsätzlich nur Erneuerungsarbeiten vor, die auf Grund objektiver und funktioneller Mängel nötig sind. Das heisst, wenn der sachgemässe Gebrauch der Wohnung durch den Mangel stark eingeschränkt oder unmöglich ist. Selbstverständlich dürfen Sie uns gerne kontaktieren, wenn Sie bei sich einen solchen Mangel verorten.

Untervermietung

«Die teilweise oder gänzliche Untervermietung eines Mietobjekts ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterin erlaubt.» (Auszug aus den Allgemeinen Vertragsbestimmungen zum Mietvertrag, Ausgabe vom 1. April 2020)

Falls Sie ein/mehrere Zimmer langfristig oder Ihre gesamte Wohnung temporär untervermieten möchten, bitten wir Sie, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir werden dann das Untermietverhältnis zum Schutz der Genossenschaft wie auch der untermietenden Person gemäss Art. 262 OR prüfen. In der Regel benötigen wir zur Überprüfung von Untermietverhältnissen;

-eine Kopie des Untermietvertrages,

-ein ausgefülltes Anmeldeformular für den/die Untermieter*in

Nach einer erfolgreichen Prüfung werden Sie eine Vereinbarung zur Bewilligung des vorgelegten Untermietverhältnisses erhalten. Diese kann, sobald sie von beiden Seiten unterzeichnet ist, vom / von der Untermieter*in als Anmeldegrundlage beim Einwohneramt verwendet werden.